Immobilienkauf Grunderwerbsteuer im Bundesländervergleich

Was der Wohnort für die Kaufnebenkosten bedeutet

veröffentlicht am: 30.10.2026

Beim Immobilienkauf steht der Kaufpreis im Mittelpunkt, doch die Nebenkosten entscheiden oft darüber, ob die Finanzierung aufgeht. Der größte Einzelposten ist meist die Grunderwerbsteuer, und ihre Höhe hängt davon ab, in welchem Bundesland die Immobilie liegt.

 

Bayern erhebt 3,5 Prozent und ist damit das einzige Land, das noch beim ursprünglichen Satz geblieben ist. Deutlich höher fällt die Grunderwerbsteuer in NRW aus, dort liegt der Satz bei 6,5 Prozent. Für Käufer aus Franken, die über einen Umzug oder eine Kapitalanlage außerhalb Bayerns nachdenken, ist dieser Unterschied ein echter Planungsfaktor.

 

Wofür die Grunderwerbsteuer anfällt und wer sie zahlt

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen fällig. Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam, in der Praxis wird im Kaufvertrag jedoch fast immer geregelt, dass der Käufer sie trägt.

Bis 2006 galt bundesweit ein einheitlicher Satz. Seitdem dürfen die Länder die Höhe selbst festlegen. Genau daraus ergeben sich die heutigen Unterschiede, die bei gleichem Kaufpreis mehrere Tausend Euro ausmachen können.

 

Die Sätze der Bundesländer im Überblick

Für 2026 ergibt sich folgendes Bild:

  • 3,5 Prozent: Bayern
  • 5,0 Prozent: Baden Württemberg, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen Anhalt, Thüringen
  • 5,5 Prozent: Bremen, Hamburg, Sachsen
  • 6,0 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg Vorpommern
  • 6,5 Prozent: Nordrhein Westfalen, Brandenburg, Saarland, Schleswig Holstein

 

Wer also in Nürnberg, Fürth oder Bamberg kauft, startet mit dem niedrigsten Satz in Deutschland. Beim Kauf in Köln, Düsseldorf oder Kiel sieht die Rechnung anders aus.

 

Ein Rechenbeispiel

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro fallen in Bayern 14.000 Euro Grunderwerbsteuer an. In Nordrhein Westfalen sind es bei identischem Kaufpreis 26.000 Euro. Die Differenz beträgt 12.000 Euro, also eine Summe, die bei vielen Finanzierungen über die Machbarkeit mitentscheidet. Wer zwei Objekte in unterschiedlichen Bundesländern vergleicht, sollte den Kaufpreis deshalb nie isoliert betrachten, sondern immer die Gesamtkosten des Erwerbs.

 

Warum die Steuer das Eigenkapital belastet

Neben der Grunderwerbsteuer kommen weitere Kaufnebenkosten hinzu:

  • Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags
  • Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch
  • gegebenenfalls eine Maklerprovision

 

Entscheidend ist dabei ein Punkt, der in der Finanzierungsplanung oft unterschätzt wird: Banken finanzieren die Nebenkosten nur ungern mit. Sie stehen dem Kreditgeber im Fall einer Verwertung nicht als Sicherheit zur Verfügung, denn ein gezahlter Steuerbetrag lässt sich nicht beleihen. In der Regel müssen Käufer die Grunderwerbsteuer deshalb aus Eigenkapital aufbringen, zusätzlich zu einem möglichen Eigenkapitalanteil am Kaufpreis selbst.

Für die Planung heißt das: Erst das verfügbare Eigenkapital ermitteln, dann die Nebenkosten des jeweiligen Bundeslandes abziehen, und erst mit dem Rest in die Kaufpreisüberlegung einsteigen. Wer umgekehrt vorgeht, erlebt bei der Finanzierungszusage leicht eine Überraschung.

 

Der Ablauf bis zum Eintrag ins Grundbuch

Der zeitliche Ablauf ist in allen Bundesländern ähnlich. Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kaufvertrag dem zuständigen Finanzamt. Dieses erstellt den Grunderwerbsteuerbescheid und schickt ihn an den Käufer. Ist die Steuer bezahlt, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Dieses Dokument ist der Schlüssel zum Eigentum: Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein. Wer das Geld nicht rechtzeitig bereithält, verzögert damit die Eigentumsumschreibung und unter Umständen auch Anschlussschritte wie die Übergabe oder den geplanten Umbaubeginn. Es empfiehlt sich, den Betrag ab dem Notartermin griffbereit auf einem Tagesgeldkonto oder Girokonto zu halten und ihn nicht fest anzulegen.

 

Wo es legalen Spielraum gibt

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Kaufpreis für das Grundstück samt Gebäude. Bewegliches Inventar, das mitverkauft wird, gehört nicht dazu. Dazu zählen je nach Ausgestaltung etwa eine Einbauküche, Markisen, eine Sauna oder hochwertige Möbel, die im Objekt verbleiben.

Werden solche Gegenstände im Kaufvertrag separat aufgeführt und mit einem eigenen Preis ausgewiesen, mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer entsprechend. Wichtig ist, dass die angesetzten Werte realistisch sind und zum Alter und Zustand der Gegenstände passen. Überhöhte Ansätze fallen beim Finanzamt auf und können zu Rückfragen oder zur Aberkennung führen. Sinnvoll ist es außerdem, Belege oder eine nachvollziehbare Wertermittlung parat zu haben. Auch die finanzierende Bank sollte eingebunden sein, denn der Inventaranteil wird üblicherweise nicht mitfinanziert.

 

Was das für Käufer aus Franken bedeutet

Wer in Bayern bleibt, profitiert vom niedrigsten Satz. Interessant wird der Vergleich bei einem beruflich bedingten Umzug oder beim Kauf einer Kapitalanlage außerhalb des Freistaats. Eine Wohnung im Rheinland kostet bei gleichem Kaufpreis spürbar mehr Eigenkapital als eine vergleichbare Wohnung in Mittelfranken. Bei der Renditeberechnung einer Anlageimmobilie gehört die höhere Erwerbsnebenkostenquote deshalb von Anfang an in die Kalkulation, da sie das eingesetzte Kapital erhöht und die Anfangsrendite drückt.

 

Fazit

Die Grunderwerbsteuer reicht von 3,5 bis 6,5 Prozent und ist damit der Nebenkostenposten mit der größten regionalen Streuung. Sie wird in der Regel aus Eigenkapital bezahlt und entscheidet über den Zeitpunkt der Grundbucheintragung. Wer früh mit dem richtigen Satz rechnet, Inventar sauber ausweist und den Betrag rechtzeitig bereitstellt, vermeidet Lücken in der Finanzierung und Verzögerungen beim Eigentumsübergang.


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