Eigenwohnraumförderung im Freistaat Bayern

veröffentlicht am: 25.09.2017

Viele Bürgerinnen und Bürger kennen die Eigenwohnraumförderung in Bayern noch nicht. Besonders Haushalte mit Kindern, die bisher wegen des finanziellen Risikos den Traum von den eigenen vier Wänden nicht zu leben gewagt haben, profitieren.

Wer wird gefördert?

• Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (diese sind höher, als allgemein vermutet wird)
• eine individuelle Einkommensberechnung erstellt die zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt); schneller Überblick mit dem Förderlotsen: www.bayernlabo.de/foerderinstitut/ privatpersonen/foerderlotse/

Wie wird gefördert?

• befristet zinsverbilligte staatliche Darlehen und Zuschüsse (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
• befristet zinsverbilligte Förderkredite (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)

Was wird gefördert?

• angemessen große Eigenheime und Eigentumswohnungen
• Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb (im Bayerischen Wohnungsbauprogramm auch Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung)

Förderantrag!

Vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb der zu fördernden Wohnung bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Zuschussförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm:

Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit einem staatlichen Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm gewährt werden.

Kombiförderung:

Ein Förderkredit aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm kann allein oder ergänzend mit einem staatlichen Darlehen und gegebenenfalls mit einem Zuschuss aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt, aber nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden.

BayernLabo:

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) ist das Förderinstitut der Bayerischen Landesbank (BayernLB) und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern zuständig.


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