Wohnungswechsel Von Kaution bis Umzugswagen

Wo können Mieter wirklich sparen?

veröffentlicht am: 21.10.2026

Ein Wohnungswechsel verursacht häufig höhere Kosten als zunächst erwartet. Neben Umzugswagen und Kartons belasten vor allem Mietkaution, doppelte Mietzahlungen, Renovierungsarbeiten, neue Verträge und Anschaffungen das Budget.

Nicht jede Ausgabe lässt sich vermeiden, doch eine frühzeitige Planung hilft, unnötige Kosten zu reduzieren und größere Ausgaben besser zu verteilen. Unser Beitrag zu typischen Fehlern bei der ersten Wohnung oder beim Umzug zeigt, dass die tatsächlichen Wohnkosten deutlich über der reinen Kaltmiete liegen können.

 

Bei der Mietkaution Liquidität erhalten

Die Mietkaution gehört zu den größten einmaligen Belastungen beim Einzug.

  • Nach § 551 BGB darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
  • Betriebskosten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine Barkaution kann der Mieter in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten.
  • Bei einer Nettokaltmiete von 900 Euro ergibt sich damit eine maximale Kaution von 2.700 Euro.

 

Gerade wenn gleichzeitig Transport, Möbel oder doppelte Mietzahlungen finanziert werden müssen, ist eine Ratenzahlung eine Möglichkeit, den finanziellen Druck zu Beginn des Mietverhältnisses zu verringern.

Eine Möglichkeit ist eine Mietkautionsbürgschaft der R+V. Dabei erhält der Vermieter eine Bürgschaft als Sicherheit, während das Kapital zunächst für andere Ausgaben verfügbar bleibt.

Für die Bürgschaft fällt ein laufender Beitrag an und der Vermieter muss diese Form der Sicherheit akzeptieren. Zahlt die Versicherung im berechtigten Schadensfall an den Vermieter, muss der Mieter der Versicherung den ausgezahlten Betrag anschließend erstatten. Bei höheren Kautionssummen schafft eine Mietkautionsbürgschaft zusätzlichen finanziellen Spielraum, weil die Kaution nicht vollständig als Barkaution hinterlegt werden muss.

 

Die wichtigsten Unterschiede der Kautionsformen im Überblick:

  

Beim Umzug nicht nur auf den Grundpreis achten

Beim Umzugswagen kann ein niedriger Tagespreis täuschen. Ein kleiner Transporter erscheint zunächst günstig, verursacht bei mehreren Fahrten aber zusätzliche Kilometer, Kraftstoffkosten und Zeitaufwand. Vor der Buchung empfiehlt sich deshalb eine realistische Einschätzung des benötigten Ladevolumens anhand von Möbeln, Haushaltsgeräten und Kartons.

Auch Freikilometer, Zusatzkilometer, Selbstbeteiligung, Kraftstoffregelung und Rückgabezeiten gehören in den Preisvergleich. Fällt die Wahl auf ein Umzugsunternehmen, sollten mehrere schriftliche Angebote mit vergleichbarem Leistungsumfang miteinander verglichen werden. Anfahrt, Etagen, lange Tragewege, Möbelmontage oder Verpackungsmaterial haben einen erheblichen Einfluss auf den Endpreis.

Zusätzlich lassen sich Transportkosten senken, wenn nicht jeder Gegenstand mit in die neue Wohnung zieht.

 

Besonders sinnvoll sind folgende Maßnahmen:

  • Kartons gebraucht beschaffen oder ausleihen.
  • Möbel und Hausrat vor dem Umzug aussortieren.
  • Das benötigte Ladevolumen vor der Buchung einschätzen.
  • Freikilometer und Zusatzkosten vergleichen.
  • Mehrere schriftliche Angebote von Umzugsunternehmen einholen.

 

Verträge und laufende Wohnkosten prüfen

Ein Wohnungswechsel beendet bestehende Verträge nicht automatisch. Strom, Gas, Internet und Telefon sollten deshalb frühzeitig geprüft und angepasst werden. So lassen sich Doppelzahlungen vermeiden.

Nach § 41b EnWG kann ein Haushaltskunde seinen Energieliefervertrag bei einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Das Kündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Anbieter innerhalb von zwei Wochen eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort anbietet und dort liefern kann. Der Anbieter sollte deshalb rechtzeitig über den geplanten Umzug informiert werden.

Beim Internetanschluss gilt § 60 TKG. Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht bereitstellen, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Ist es möglich, der Anschluss dort fortzuführen, läuft der bestehende Vertrag in der Regel weiter.

Auch die Nebenkosten sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden. Auffällig niedrige Vorauszahlungen können später zu hohen Nachzahlungen führen. Bei der Wohnungsübergabe sollten außerdem Zählernummer und Zählerstand dokumentiert werden. Fotos und ein Eintrag im Übergabeprotokoll erleichtern die spätere Zuordnung des Verbrauchs.

 

Bei Einrichtung, Renovierung und Steuern sparen

Nach dem Einzug summieren sich kleinere Anschaffungen schnell zu einem erheblichen Betrag. Lampen, Vorhänge, Regale und Haushaltsgeräte sollten deshalb nach Dringlichkeit gekauft werden. Vorhandene Möbel lassen sich häufig weiterverwenden oder mit geringem Aufwand anpassen. Bei gebrauchten Möbeln sollten der Zustand, die Maße und eventuelle Transportkosten berücksichtigt werden.

Vor Renovierungsarbeiten lohnt außerdem eine genaue Prüfung des Mietvertrags. Nicht jede Schönheitsreparaturklausel führt automatisch zu einer Renovierungspflicht. Ein detailliertes Übergabeprotokoll vermeidet zusätzliche Kosten. Bereits vorhandene Kratzer, Bohrlöcher oder andere Schäden sollten beim Einzug dokumentiert und durch Fotos festgehalten werden.

 

Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel können bestimmte Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Lohnsteuer-Hinweise des Bundesfinanzministeriums nennen für sonstige Umzugsauslagen bei Umzügen ab dem 1. März 2024 einen Pauschbetrag von 964 Euro. Für jeden weiteren Begünstigten im Haushalt kommen 643 Euro hinzu.

Bei einem privaten Umzug können zudem bestimmte Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich begünstigt sein. Die Voraussetzungen sind unter anderem eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Begünstigt sind die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Eine getrennte Ausweisung auf der Rechnung erleichtert die spätere steuerliche Zuordnung.


Bildquelle(n): Titelbild: magnific.com