Nürnberg Verordnung gegen Umwandlung

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

veröffentlicht am: 28.07.2023

Am Donnerstag, 22. Juni 2023, war im Stadtplanungsausschuss der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Thema. Der bayerische Ministerrat hat am 25. April 2023 die Verordnung zur Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau für das sogenannte „Umwandlungsverbot“ beschlossen. Damit benötigen Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern seit dem 1. Juni 2023 eine Genehmigung, wenn sie Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchten.

Die Anträge zur Umwandlung sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern schriftlich bei der Bauordnungsbehörde zu stellen: Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg. Auskünfte werden erteilt unter Telefon 09 11 / 2 31- 43 61. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2025.

Nürnberg ist eine von 50 Kommunen in Bayern mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird, wenn es sich dabei um ein Mietshaus mit mehr als zehn Wohnungen handelt. Ziel ist der Erhalt von Mietwohnungen für breite Bevölkerungsschichten.

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