Weihnachten & Silvester: Feuerlöscher und Rauchwarnmelder gehören in jeden Haushalt!

veröffentlicht am: 09.12.2015

Kerzen sind in den meisten Haushalten ein fester Bestandteil der Adventszeit. Leider kommt es dadurch in den nächsten Wochen auch vermehrt zu folgenschweren Bränden. Feuerlöscher und Rauchwarnmelder können das Schlimmste verhindern. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.

Soweit sollte man es aber nicht kommen lassen, sondern stets vorsichtig mit Feuer umgehen. Insbesondere der allzu sorglose Umgang mit Kerzen auf Weihnachtsbäumen und Adventskränzen ist gefährlich. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden. So kann man in der Regel schnell reagieren und eine Ausweitung des Brandes verhindern. Neben einem griffbereiten Feuerlöscher sollten Häuser und Wohnungen prinzipiell mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Für Neubauten schreibt der bayerische Gesetzgeber dies bereits für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, vor. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2017.

In der Silvesternacht sollten sämtliche Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. So kann verhindert werden, dass Feuerwerkskörper versehentlich in die Wohnung gelangen und gefährliche Brände verursachen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass sich keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse befinden. Trotz aller Vorsicht kommt es in der Silvesternacht immer wieder zu Verletzungen und Sachschäden. Dann hilft der richtige Versicherungsschutz. Wird ein Gebäude durch einen Brand oder durch Löschwasser beschädigt, ist die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetzt in der Regel die Hausratversicherung. Schäden durch Feuer sind ebenso eingeschlossen wie Schäden durch Löschwasser. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast einen Schaden verursacht.

Weitere Informationen unter:

www.haus-und-grund-bayern.de