Ein Anruf bei Dr. Michael Bauer

veröffentlicht am: 14.09.2015

Herr Dr. Bauer, wir freuen uns, dass Sie die Zeit für ein Interview gefunden haben. Die BayernLabo unterstützt den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen durch zinsverbilligte Daxrlehen und Zuschüsse. Es gibt zwei Programme der BayernLabo: Das »Bayerische Wohnungsbauprogramm« und das »Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm«. An wen richtet sich die BayernLabo mit diesen Programmen?

Dr. Bauer: Berechtigt einen Antrag zu stellen, sind Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Zum Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei 44.000 Euro. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von circa 71.000 Euro hat der eben genannte Haushalt die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Was wird bei diesen Programmen gefördert? Und in welcher Höhe?

Dr. Bauer: Beim »Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm« beträgt das Darlehen höchstens 30 Prozent von den veranschlagten Gesamtkosten. Jedoch maximal 150.000 Euro.

Beim »Bayerischen Wohnungsbauprogramm« kommt es auf die soziale Dringlichkeit an. Bau, das heißt auch Gebäudeerweiterung sowie Gebäudeänderung, und Ersterwerb werden mit einem Darlehen von maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Bei Gebrauchtimmobilien, also beim Zweiterwerb, beträgt die Förderung höchstens 40 Prozent. Haushalte mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro pro Kind. Bauliche Maßnahmen im Bestand von Eigenwohnraum zur Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung werden mit einem Zuschuss bis zu 10.000 Euro gefördert.

Welche Konditionen bietet die BayernLabo an?

Dr. Bauer: Beim zinsverbilligten Darlehen des »Bayerischen Wohnungsbauprogramms« liegt der Zinssatz jährlich bei 0,5 Prozent bei einer 15-jährigen Belegungsbindung. Hingegen beträgt der Zinssatz derzeit beim befristet zinsverbilligten Darlehen im »Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm« 1,20 Prozent bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung. Bei einer 15-jährigen Festschreibung liegt der Zinssatz bei derzeit 1,35 Prozent. Wichtig: Die Antragsteller müssen ihre laufenden Kosten unter Einbeziehung des Darlehens decken können – es müssen für den Antragsteller mindestens 1.000 Euro im Monat zum Leben übrig bleiben, pro zusätzlicher Person im Haushalt 250 Euro.

Eine Frage noch – wo ist der Antrag auf die Förderung aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm zu stellen?

Dr. Bauer: Der Antragsteller muss sich an die örtlich zuständige Bewilligungsstelle wenden. Das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Diese entscheidet eigenverantwortlich über den Antrag. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden muss.

Herr Dr. Bauer, wir bedanken uns für das informative Gespräch.