Bundesregierung beteiligt Vermieter

Seit dem 1. Januar 2021 wird auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas erhoben. Bundesregierung und Bundestag haben jetzt beschlossen...

Wer macht Mängel am Gemeinschaftseigentum geltend?

Bis 2020 konnte jeder Eigentümer Mangelbeseitigungsansprüche inkl. etwaiger Vorschussansprüche, die das Gemeinschaftseigentum einer WEG betrafen, selbst geltend machen.

Einmalige Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden

Bevor die eigentliche Gaspreisbremse kommen soll, will die Bundesregierung die Erdgas- und Wärmekunden einmalig entlasten. Das Ziel ist es, dass möglichst alle mit Erdgas oder Wärmelieferungen versorgten Haushalte noch im Dezember eine finanzielle Entlastung spüren.

Fuhrpark und Bußgeldverfahren – Erfolgschancen?

Sicherlich kann man nicht sagen, dass „jeder zweite Bußgeldbescheid falsch ist“, so in etwa eine Internetwerbung. Es gibt aber doch – trotz der in Bayern geltenden scharfen Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landesgerichts, welche die Rechtsprechung der unteren Gerichte formt – einige gute Ansatzpunkte.

Nicht das Mietrecht muss gedeckelt werden, sondern die Energiekosten

„Die aktuellen steigenden Energiepreise und die damit verbundenen Probleme für Mieter, aber auch für Vermieter sind nicht durch die Verschärfung des Mietrechts zu lösen, sondern man muss an die Wurzeln des Problems gehen“, so Rechtsanwalt Gerhard Frieser

Muss der Vermieter dem Mieter Namen von Hinweisgebern mitteilen?

Ausgangslage: Die Vermieterin bekam von einem Bewohner des Mehrfamilienhauses die Mitteilung über starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus und kündigte daraufhin beim Mieter, aus dessen Wohnung die Geruchsbelästigung kommen sollte, eine Wohnungsbesichtigung an.

Das WEMoG – ein paar Neuerungen…

Im Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungs- gesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Mit dieser Reform hat der Gesetzgeber das fast 70 Jahre alte Wohnungseigentumsgesetz grundlegend überarbeitet.

Wohnungseigentum Aufteilung einer Immobilie

Wohnungseigentum im rechtlichen Sinn liegt immer dann vor, wenn eine Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wurde. Um eine solche Aufteilung vorzunehmen, sind einige rechtliche Schritte nötig.

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