Baukindergeld: Höhe und Anspruch

veröffentlicht am: 03.08.2018

Die Koalitionspartner haben sich auf Details zum Baukindergeld geeinigt. Noch im Sommer sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass die staatliche Förderung noch in diesem Jahr ausgezahlt werden kann. Der Bund fördert den Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr.

Bezugsberechtigt sind Familien, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 75.000 Euro und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigt. Geplant ist, dass Antragsteller einmalig die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung durch entsprechende Einkommensteuerbescheide nachweisen. Das Baukindergeld soll nach den derzeitigen Absprachen rückwirkend gezahlt werden für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden.

Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte. Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Anspruchsberechtigt sind Eltern von mindestens einem Kind. Für die Höhe der Förderung werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind, berücksichtigt.

Voraussetzung soll sein, dass die berücksichtigungsfähigen Kinder im geschaffenen Wohneigentum leben und dass die Antragsteller das Kindergeld beziehen oder einen Kinderfreibetrag erhalten.

Die Abwicklung des Baukindergeldes wird über die KfW erfolgen. Aktuell ist noch keine Antragstellung möglich. Die KfW hat jedoch bereits eine kostenlose Servicenummer geschaltet: 0800 539 9006.

Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.

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