Ratgeber Wechsel Ihres Strom-, Gas-, oder Internetanbieters

Anbieterwechsel bei Umzug checken

veröffentlicht am: 30.09.2022

Bei einem Umzug haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, bestehende Verträge für Strom, Gas oder Festnetz zu wechseln und einen neuen Anbieter hierfür zu finden.

In vielen Fällen ist der Anbieterwechsel jedoch nicht möglich, sondern der alte Vertrag muss an die neue Adresse mitgenommen werden.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie für einen Wechsel Ihres Strom-, Gas-, oder Internetanbieters benötigen.

Strom- und Gasanbieter

Der Wechsel Ihres Anbieters für Strom oder Gas ist möglich wenn:

  • Sie vor dem Umzug Strom bei einem Grundversorger beziehen
  • Ein vertragliches Sonderkündigungsrecht bei Umzug haben

In allen anderen Fällen sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, den Stromvertrag an die neue Adresse mitzunehmen und können diesen somit nicht vorzeitig kündigen.

Kfz-Ummeldung 

Sie sind dazu verpflichtet, jede Änderung Ihrer Wohnverhältnisse bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Allerdings können Sie dies inzwischen auch bequem über das Einwohnermeldeamt erledigen lassen. Seit 2015 ist es außerdem auch möglich, das eigene Kennzeichen zu behalten, selbst wenn Sie in eine andere Stadt ziehen sollten.  

DSL und Telefonanschluss

Grundsätzlich stellt ein Umzug noch keine Grund für die Kündigung von Ihrem Telefon- oder Internetvertrag dar. Wenn die Leistungen von Ihrem Telefon oder Internetanbieter am neuen Standort sich jedoch nachteilig für Sie verändern würden, beispielsweise eine niedrigere Bandbreite oder geringere DSL-Geschwindigkeit, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Diese Punkte sollten Sie bei einem Umzug hinsichtlich Ihrer Telefon- und Internetprovider beachten: 

  • Wenn Sie Ihren Vertrag behalten wollen, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Die Verträge laufen ohne Verlängerung weiter und enden zum vereinbarten Zeitpunkt. Informieren Sie den Provider in jedem Fall spätestens 6 Wochen vor dem Umzug und teilen Sie diesem die neue Anschrift mit. Dies sollten Sie unabhängig davon tun, ob Sie den Vertrag bei diesem Anbieter behalten oder kündigen möchten. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie in Ihrer neuen Wohnung gleich nach dem Einzug einen funktionierenden Telefon- und Internetanschluss haben.
  • Für eine Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter dürfen Sie Ihren Vertrag nicht selbständig kündigen. Falls Sie die Kündigung über Ihren neuen Anbieter beauftragen und dieser sie fristgerecht bei ihrem bisherigen Provider eingereicht hat, ist die Mitnahme der bisherigen Rufnummer jedoch in den meisten Fällen möglich. Wird diese zu spät beantragt, kann dies außerdem mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sein. Auch bei einem Umzug in ein Gebiet mit einer anderen Vorwahl ist die Mitnahme der alten Rufnummer nicht möglich.  

Fazit: Ein Anbieterwechsel von Strom, Gas oder Telefon aufgrund von einem Umzug ist in einigen Fällen möglich. Dabei sollte dieser jedoch in jedem Fall form- und fristgerecht beim jeweiligen Provider beantragt werden, um vertragskonform zu sein. Prüfen Sie die jeweiligen Verträge daher möglichst schon vor dem Umzug.


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