Mietpreisbremse

veröffentlicht am: 02.12.2015

Seit dem 1. August 2015 gilt die Mietpreisbremse auch in 144 ausgewählten Städten und Gemeinden in Bayern. In diesen Gebieten hat die Bayerische Staatsregierung einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt. Bereits vier Monate später korrigiert sie ihre Meinung. In 15 Städten und Gemeinden* ist die Mietpreisbremse ab dem 1. Januar 2016 laut der Mieterschutzverordnung vom 10. November 2015 nicht mehr anzuwenden, etwa in Bayreuth. Dafür gilt die Mietpreisbremse nächstes Jahr zusätzlich in 9 weiteren Städten und Gemeinden**, etwa in Bamberg.

Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, zweifelt, ob in diesen Gebieten tatsächlich ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Eine Nachfrage bei der Stadt Fürth etwa hat ergeben, dass die Stadt selbst über keine Zahlen verfügt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der Mietpreisbremse erfüllen. Der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke braucht die Mietpreisbremse nach eigenen Worten nicht. Nach seinen Erkenntnissen ist das Mietpreisniveau in einigen Gebieten seiner Stadt sogar gesunken. Auch der studentische Wohnungsmarkt habe sich entspannt, teilweise würden sogar Leerstände bestehen. Warum nun auch in Bamberg die Mietpreisbremse angewendet werden soll, erschließt sich somit nicht, insbesondere da nach Aussage von Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback bei der Verbesserung des Mieterschutzes die Städte und Gemeinden als d i e Kenner der örtlichen Gegebenheiten ganz eng und zum Teil mehrfach in den Entscheidungsprozess der Staatsregierung eingebunden worden sein sollen. „Nach unseren Erkenntnissen wurden zahlreiche Städte und Gemeinden überhaupt nicht in die Entscheidung eingebunden“, berichtet Dr. Kirchhoff. Warum in manchen Gebieten in Bayern die Mietpreisbremse gilt oder gelten soll, bleibe damit ein Rätsel. Eine kritische Überprüfung sei dringend angeraten, sonst sind die hochgesetzten Ziele des Wohnungsbaus in Gefahr.

Randnotiz:
Zum 1. Januar 2016 ändert sich in 79 Städten und Gemeinden die Kappungsgrenze: In 16 steigt sie auf 20 Prozent, in 63 sinkt sie auf 15 Prozent.


* Die Mietpreisbremse ist ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr anzuwenden in:

1. Bayreuth

2. Bernried am Starnberger See (Landkreis Weilheim-Schongau)

3. Buckenhof (Landkreis Erlangen-Höchstadt)

4. Chiemsee (Landkreis Rosenheim)

5. Egenhofen (Landkreis Fürstenfeldbruck)

6. Greiling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

7. Großmehring (Landkreis Eichstätt)

8. Haag a.d. Amper (Landkreis Freising)

9. Icking (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

10. Moosburg a.d. Isar (Landkreis Freising)

11. Oberstaufen (Landkreis Ostallgäu)

12. Surberg (Landkreis Traunstein)

13. Valley (Landkreis Miesbach)

14. Wolfersdorf (Landkreis Freising)

15. Zolling (Landkreis Freising)

** Die Mietpreisbremse gilt ab dem 1. Januar 2016 zusätzlich in:

1. Bad Aibling (Landkreis Rosenheim)

2. Bamberg

3. Dorfen (Landkreis Erding)

4. Erdweg (Landkreis Dachau)

5. Kreuth (Landkreis Miesbach)

6. Neuching (Landkreis Erding)

7. Oberding (Landkreis Erding)

8. Prien a. Chiemsee (Landkreis Rosenheim)

9. Zirndorf (Landkreis Fürth)

Weitere Informationen unter:

www.haus-und-grund-bayern.de