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Messstellenbetriebsgesetz: Verstärkter Einbau smarter Stromzähler

veröffentlicht am: 02.05.2025

Seit 2025 hält die Digitalisierung auch in den Stromzählern Einzug: Nach und nach werden Haushalte mit modernen Messsystemen ausgestattet. Während einige direkt ein intelligentes Messsystem – ein sogenanntes Smart Meter – erhalten, bekommen andere zunächst eine „moderne Messeinrichtung“. Bis spätestens 2032 soll der Austausch flächendeckend abgeschlossen sein.

Der Hintergrund dieser Umstellung ist das Messstellenbetriebsgesetz, das Messstellenbetreiber (=in der Regel der örtliche Netzbetreiber, kann der Stromrechnung entnommen werden) verpflichtet, Stromzähler schrittweise zu modernisieren. Betroffene Haushalte werden mindestens drei Monate vor dem Einbau informiert und erhalten entsprechende Benachrichtigungen.

  

Ein Smart Meter ist in bestimmten Fällen vorgeschrieben:

  • für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh pro Jahr,
  • für Besitzer von Stromerzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung, etwa Photo- voltaikanlagen,
  • für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

  

Alle anderen Haushalte bekommen eine moderne Messeinrichtung – es sei denn, der Messstellenbetreiber entscheidet sich freiwillig für ein Smart Meter. Wer möchte, kann ein solches intelligentes Messsystem auch auf eigene Kosten nachrüsten lassen, wobei hierfür eine einmalige Gebühr von maximal 30 Euro anfällt.

Während Smart Meter ihre Daten automatisch an den Netzbetreiber übermitteln und eine detaillierte Verbrauchsübersicht bieten, müssen digitale Zähler weiterhin manuell abgelesen werden. Beide Varianten ermöglichen jedoch eine präzisere Kontrolle des Stromverbrauchs und helfen, Einsparpotenziale zu erkennen.

Zusätzlich profitieren Haushalte mit Smart Meter von dynamischen Stromtarifen: Seit 2025 müssen Energieversorger Tarife anbieten, bei denen der Strompreis je nach Verfügbarkeit erneuerbarer Energien schwankt. Dadurch lassen sich Kosten sparen und das Stromnetz wird entlastet. Spätestens 2032 gehören die alten Ferraris-Zähler endgültig der Vergangenheit an – wann genau der Austausch im eigenen Haushalt erfolgt, legt der zuständige Messstellenbetreiber fest.

  

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