Ratgeber Arbeitssicherheit

Regelungen für mehr Sicherheit im Betrieb

veröffentlicht am: 06.09.2023

Arbeitssicherheit wird in deutschen Betrieben großgeschrieben! Um sicherzustellen, dass in Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften auch eingehalten werden und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem sicheren Umfeld arbeiten können, gibt es hierzulande eine Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine wichtige Regelung innerhalb dieser Verordnung ist die DGUV Vorschrift 3, die speziell die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel regelt. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz aller Beschäftigten und ist für alle Unternehmen verbindlich, welche elektrische Anlagen und Betriebsmittel nutzen!

 

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), früher als Berufsgenossenschaften bekannt, und regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Ihr Hauptziel besteht darin, Unfälle und Schäden durch elektrische Gefahren zu verhindern. Die Vorschrift schreibt vor, dass Arbeitgeber regelmäßige Prüfungen ihrer elektrischen Anlagen und Geräte durchführen müssen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Elektrische Unfälle können schwerwiegende Verletzungen zur Folge haben, aber auch erhebliche Schäden an Gebäuden und Ausrüstungen verursachen. Die Vorschrift dient dazu, diese Risiken zu minimieren, indem sie sicherstellt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand sind.

 

Was schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor?

Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen von qualifiziertem Personal geprüft werden müssen. Die genauen Prüffristen hängen von der Art der Anlagen und Geräte sowie von den betrieblichen Bedingungen ab. Im Allgemeinen werden Prüfungen alle 6 Monate bis 4 Jahre durchgeführt. Darüber hinaus muss eine Erstprüfung nach einer Neuinstallation oder Instandsetzung erfolgen. Die DGUV Vorschrift 3 enthält eine Vielzahl von Regelungen und Anforderungen, darunter die Überprüfung der elektrischen Sicherheit, die Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen, die Funktionsprüfung und die Messung des Isolationswiderstands. Darüber hinaus bestimmt sie diverse Schutzmaßnahmen sowie die Kennzeichnungspflicht der elektrischen Anlagen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das für eventuelle spätere Überprüfungen jederzeit zur Verfügung stehen muss.

 

Die Verantwortung der Arbeitgeber

Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die DGUV Vorschrift 3 eingehalten wird. Dazu gehört auch die Auswahl eines Prüfers, welcher über eine entsprechende Qualifikation verfügen muss. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Ergebnisse der Prüfungen informiert werden und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln ergriffen werden.

Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 3 können zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldbußen und Haftung im Falle von Unfällen oder Schäden. Beispielsweise kommen Versicherungen und Berufsgenossenschaften im Schadensfall nur für die entstandenen Kosten auf, wenn die DGUV Vorschrift 3 auch eingehalten wurde. Ohne Protokoll, welches die Unbedenklichkeit zertifiziert, gibt es daher keine Haftung.

Die DGUV Vorschrift 3 ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen des Verantwortungsbewusstseins gegenüber den Mitarbeitern und der betrieblichen Sicherheit.

 


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