Bundesregierung plant Sonderabschreibung für neugeschaffene Mietwohnungen

veröffentlicht am: 10.01.2019

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat am 12.10.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll eine steuerliche Sonderabschreibung eingeführt werden. Diese soll „Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen“. Private Investoren sollen sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau engagieren.


Im Einkommensteuergesetz soll daher eine Regelung aufgenommen werden, nach der jährlich fünf Prozent der Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung neben der Abschreibung für Abnutzung von der Steuer abgesetzt werden können. Die Abschreibung soll im Jahr der Anschaffung und in den darauffolgenden drei Jahren gelten. Die anzusetzenden Herstellungskosten sind dabei auf 2.000 Euro pro Quadratmeter begrenzt, sodass beispielsweise bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung maximal 200.000 Euro anzusetzen sind. Darüber hinaus dürfen die Herstellungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass die Schaffung von Mietwohnraum im Luxussegment gefördert wird. Vielmehr sollen mittelpreisige Wohnungen geschaffen werden. Damit eine „zeitnahe Investitionsentscheidung“ begünstigt wird, soll die Abschreibung nur für solche Wohnungen gelten, für die in der Zeit vom 31.08.2018 bis 01.01.2022 ein Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt wird.

Maßgebend ist auch der Punkt, dass die Abschreibung nur solange gilt, als die neu geschaffene Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet wird. Wird die Wohnung in dieser Zeit nicht zu Vermietungszwecken verwendet, wird in dieser Zeit die Wohnung verkauft, ohne dass der Erlös der Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegt, oder wird die Höchstgrenze für die Herstellungskosten nachträglich überschritten, sind die Steuerabschreibungen nach dem Gesetzesentwurf rückgängig zu machen. Hierzu kann das zuständige Finanzamt auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide aufheben oder ändern.

Der Bundesrat hat zu diesem Gesetzesentwurf am 19.10.2018 bereits Stellung genommen. Dieser geht nicht davon aus, dass der Gesetzesentwurf den gewünschten Erfolg erzielt und bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Der Bundesrat gibt insofern zu bedenken, dass auch Wohnraum „mit einfacher oder durchschnittlicher Ausstattung“, also gerade der Wohnraum unterhalb der Obergrenze der Herstellungskosten von 3.000 Euro, hohe Mietpreise am Wohnungsmarkt erzielen. Der Bundesrat bittet daher um Prüfung, inwiefern die geforderten Miethöhen über die nächsten zehn Jahre reduziert werden können.

Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegendarstellung der Bundesregierung zugeleitet und dort bereits in erster Lesung beraten. Wie für solche Gesetzesvorhaben üblich, wurde der Entwurf in die zuständigen Ausschüsse verwiesen und wird dort weiter diskutiert werden.

Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.
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