Bau-Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten

veröffentlicht am: 12.06.2018

Bei ihrer gemeinsamen Klausurtagung auf der Zugspitze haben CDU/CSU und SPD beschlossen, dass das so genannte Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten soll. Schon im Sommer 2018 sollen Anträge auf das Baukindergeld über ein KfW-Förderprogramm gestellt werden können. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) begrüßt diese konkrete Terminierung. „Durch die konkreten Festlegungen beim Baukindergeld wird Planungssicherheit für die Baufamilien geschaffen“, so die beiden BDF-Geschäftsführer Achim Hannott und Georg Lange.

Das Baukindergeld richtet sich an junge Familien mit mittleren Einkommen, die nicht genügend Eigenkapital haben, um sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen zu können. Mit dem Fördergeld sollen die Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro pro Kind und pro Jahr unterstützt werden. Dabei soll Baukindergeld bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt werden. Somit erhält eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern innerhalb von 10 Jahren eine Fördersumme von 24.000 Euro, was den Hausbau unterm Strich erheblich erleichtert.

Weitere Informationen unter
www.fertighauswelt.de und www.fertigbau.de.


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