Anruf bei Gerhard Flaig, Sprecher der Geschäftsleitung der BayernLabo

veröffentlicht am: 03.03.2011

Sehr geehrter Herr Flaig, die BayernLabo blickt auf eine sehr lange Geschichte zurück. Wie ist Ihr Unternehmen entstanden?

Im Jahr 1884 gründete König Ludwig II. die Bayerische Landeskulturrentenanstalt - das Vorgängerinstitut der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die Aufgaben bestanden damals in der Beschaffung von ?Kapitalien? zur Ausführung von Kulturunternehmungen wie Wasserbaumaßnahmen, Urbarmachung von Ödflächen und ähnlichen landwirtschaftlichen Maßnahmen.

Welche Entwicklungen wurden seither durchlaufen?

1908 kam der soziale Wohnungsbau hinzu. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Bayerische Landeskulturrentenanstalt in Bayerische Landesbodenkreditanstalt umbenannt mit dem Schwerpunkt ?Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Bayern?. 1972 fusionierte die BayernLabo mit der Bayerischen Gemeindebank Girozentrale zur Bayerischen Landesbank Girozentrale. Die BayernLabo ist seither eine rechtlich unselbständige, organisatorisch und wirtschaftlich aber selbständige Anstalt innerhalb der Bayerischen Landesbank (BayernLB) mit dem Aufgabenschwerpunkt Wohnraumförderung und Städtebauförderung. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat die BayernLabo die Ausreichung und Verwaltung der Mittel für die Förderung des Wohnungs- und Städtebaus des Freistaates Thüringen übernommen. Diese Aufgaben sind schrittweise auf die Thüringer Aufbaubank übergegangen. Der BayernLabo verbleibt die Verwaltung der von ihr ausgereichten Mittel. Zudem sind wir seit einigen Jahren in der Kommunalfinanzierung tätig.

Können Bauherren und Immobilienerwerber im Freistaat Bayern weiterhin von Wohnraumförderung profitieren? Welche Personenkreise können Förderung erhalten?

Auf der Basis der Wohnraumförderungsbestimmungen 2008 vergibt der Freistaat Bayern über die BayernLabo befristet zinsverbilligte staatliche Darlehen und einmalige Zuschüsse für den Bau und den Kauf von Eigenwohnraum; ergänzend wird auch im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm der Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum gefördert. Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen sind höher als allgemein vermutet wird, so dass nicht nur weniger gut Verdienende angesprochen sind. Bei einer jungen Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei 44.000 Euro, was überschlägig einem sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen von nahezu 71.000 Euro entspricht.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Die Förderung umfasst die Schaffung oder den Erwerb von angemessen großem Wohnraum. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm steht die soziale Dringlichkeit im Vordergrund: Beim Bau (auch Gebäudeänderung und -erweiterung) sowie beim Ersterwerb beträgt das staatliche Darlehen höchstens 30 Prozent, beim Zweiterwerb (Gebrauchtimmobilie) höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Haushalte mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind. Zusätzlich werden bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mit einem einmaligen Zuschuss bis zu 10.000 Euro gefördert. Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beträgt das Förderdarlehen höchstens 30 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten - maximal 100.000 Euro.

Mit welchen Konditionen kann ein Bauherr oder Immobilienerwerber rechnen?

Beim zinsverbilligten Darlehen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent während einer 15-jährigen Belegungsbindung, beim befristet zinsverbilligten Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm liegt der Zinssatz bei derzeit jährlich 3,05 Prozent mit 10-jähriger Festschreibung. Erhält der Bauherr oder Immobilienerwerber beide Darlehen, erhöht sich der Zinssatz im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm auf derzeit 3,55 Prozent. Beide Darlehen sind nachrangig hinter Kapitalmarkt- und/oder Bauspar- sowie Versicherungsdarlehen zu sichern.

Wo sind Informationen erhältlich?

Ansprechpartner ist die örtlich zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Dort erhalten Interessenten Informationen, die Einkommensgrenzen werden geprüft, die Darlehen werden beantragt und die Bewilligungsstelle entscheidet eigenverantwortlich über den Antrag. Der Antrag auf Förderung ist auf jeden Fall vor Baubeginn oder Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zu stellen. Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen und Finanzdienstleister kennen in der Regel die Programme der BayernLabo für die Eignwohnraumförderung und können den Bürgerinnen und Bürgern bei der Antragstellung Hilfestellung leisten.

Herr Flaig, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Weitere Informationen unter:

www.bayernlabo.de