Rauchmelderpflicht nicht nur im Neubau
16.11.2009 10:52
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind die ersten Bundesländer mit Nachrüstauflage in Bestandsbauten.
Während bereits in Rheinland-Pfalz seit 2003 sowie in weiteren fünf Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten besteht, rückt bis Ende 2009 nun auch die Sicherheit von Bestandsbauten in den Fokus einzelner Länder: Als Vorreiter machte Mecklenburg-Vorpommern ein Nachrüsten bis Ende diesen Jahres zur Pflicht. Hamburg und Schleswig-Holstein gewähren Eigentümern und Vermietern von bestehenden Wohnraum eine Frist bis Ende 2010. Beim Kauf von Rauchmeldern ist der Blick auf Qualitätsunterschiede ratsam, die das spätere Handling erleichtern können.
70 % aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bunderepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände. Hierdurch werden rund 60.000 Menschen verletzt, 5.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und ca. 500 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Privathaushalten zu verzeichnen. *Für die Gesetzgeber von acht Bundesländern war das Grund genug, die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in den jeweiligen Bauordnungen aufzunehmen. Weitere Bundesländer werden in nächster Zeit dem Beispiel von Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen folgen.
Gesetzliche Grundlagen
Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Landesbauordnungen festgelegt und gelten für Wohnungen, Wohnhäuser sowie Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Die hierfür relevante Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss. Die Geräte sollen so angebracht, betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. Hierzu haben Vermieter und Eigentümer durch mindestens jährliche Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind. Diese Sorgfaltspflicht kann auch durch entsprechende Mietvertragsänderungen auf den Mieter übertragen werden.
Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Melder definiert - beispielsweise im Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, eletkromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrer Geräte, Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über vier Minuten geben können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube sicher überbrückt werden.
Tipps für den Kauf von Rauchmeldern
Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Funktionstestmöglichkeit. In den Meldern des Herstellers GEV sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarm durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Zur Überprüfung der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des Testknopfes den Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer, Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit Testsprays gearbeitet werden muss.
Aufgrund ihrer Langlebigkeit werden Lithium-Batterien auch im Einsatz bei Rauchmeldern immer beliebter. Doch nicht jedes Gerät ist auch für diese Batterievariante zugelassen und geeignet. "Viele Rauchmelder erreichen nach Beginn der Batterie-Leeranzeige nicht mehr die der Norm entsprechenden 30 Tage Restlaufzeit", weiß Stephan Cochanski vom Hersteller GEV und weiter: "Das liegt am typischen Entladeverfahren von Lithium-Batterien, bei denen kurz vor Betriebsende die Spannung rapide abfällt." Entsprechend ist beim Kauf der Meldergeräte im Fach- oder auch Baumarkt darauf zu achten, dass der Einsatz von Lithium-Batterien wie beispielweise bei FlammEx-Meldern ausdrücklich möglich ist.
Bundesland Pflicht in Neu-/ Umbauten Pflicht in Bestandbauten
Bremen vorraussichtlich ab Mitte 2010 bis Ende 2015
Hamburg seit 2006 bis 31.12.2010
Hessen seit 2005 bis 2014
Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 bis 31.12.2009
Rheinland-Pfalz seit 2003 bis Juli 2012
Saarland seit 2004 ---
Schleswig-Holstein seit 2004 bis Ende 2010
Thüringen seit 2008 ---
Weitere Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de
*Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de






