Haus & Grund: „Google Street View“ – Legen Sie Widerspruch ein

2. Juni 2010

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Haus und GrundIm Rahmen des Angebots „Google Maps“ stellt das Unternehmen „Google“ in vielen Ländern Europas und in anderen Teilen der Welt die Zusatzfunktion „Google Street View“ zur Verfügung.

Der Benutzer kann hierbei die Straßenansichten so betrachten, als ob er selber vor Ort wäre. Ermöglicht wird dies durch zuvor von Google gefertigte Bilder, die von einer auf einem Fahrzeug montierten 360-Grad-Kamera aus einer Höhe von über zwei Metern aufgenommen werden. Das Angebot „Google Street View“ ist nach wie vor datenschutzrechtlich umstritten (- da nur Aufnahmen unter einer Höhe v. 2 m zulässig sind -).

Dem steigenden öffentlichen Druck nachgebend, hat „Google“ gegenüber dem zuständigen hamburgischen Datenschutzbeauftragen u. Verbraucherschutzministerin Aigner verschiedene Zusagen für eine Veröffentlichung der in Deutschland aufgenommenen Bilder getroffen, wie z.B. Bilder von Gebäuden und Grundstücken vor und nach der Veröffentlichung aufgrund von Widersprüchen von Bewohnern oder Eigentümer zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

Für Haus- und Grundeigentümer bedeutet dies, dass sie bereits jetzt oder auch nach Inbetriebnahme des Dienstes für Deutschland einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Gebäudes oder ihres Grundstücks einlegen können.

Widersprüche können per Post oder E-Mail bei „Google“ unter der folgenden Adresse eingereicht werden:

Google Germany GmbH
Betr. StreetView
ABC-Straße 19 20354 Hamburg
E-Mail: streetview-deutschland@google.com

Einen Musterwiderspruch finden Sie auch unter www.hausundgrund-nuernberg.de unter Stichwort „Aktuelles“.

Kann man auch derzeit wegen u.U. mangelnder Rechtsgrundlagen der Datensammelwut des Google-Konzerns vielleicht rechtlich nicht Einhalt gebieten, so wäre eine fotografische Erfassung von Straßenzügen z. B. in Nürnberg dann für „Google“ nicht mehr interessant, wenn eine entsprechende Anzahl von Widersprüchen umgesetzt werden müsste und deshalb eine zusammenhängende Darstellung von Straßenzügen nicht mehr möglich wäre.

Dass aktuell Anlass dazu besteht, solchen Aktionen von „Google“ entgegenzutreten, zeigen neue Informationen, wonach „Google“ bei entsprechenden Kamerabefahrungen – nur mal so nebenbei – auch Daten unverschlüsselter WLAN-Netze ausspioniert und gespeichert hat (Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Google“).

Legen Sie deshalb Widerspruch ein.

 

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